Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention verbrieft das Recht auf Partizipation am politischen und öffentlichen Leben. Das heißt konkret: behinderte Menschen sollen in die Lage versetzt werden, wie andere Menschen auch, am politischen Leben mitmischen und mitgestalten zu können. Dies meint also, dass Deutschland sich damit auch verpflichtet, eine wirksame Teilhabe an der politischen Gestaltung zu fördern ist.  

An dieser Stelle sei als gutes Beispiel der Partizipationsprozess von Menschen mit Behinderungen bei der Verhandlung und Ausarbeitung der UN-BRK zu erwähnen. Dieser steht für die „volle und wirksamen Partizipation, der Autonomie des Einzelnen und die Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen“, so der UN-Fachausschuss zur Umsetzung der UN-BRK in seinen Allgemeinen Bemerkungen Nr.7 zum Leitbegriff „Partizipation“. Im Ergebnis erkennt das internationale Völkerrecht Menschen mit Behinderungen nun uneingeschränkt als „Subjekte“ aller Menschenrechte und Grundfreiheiten an. Eine besondere Rolle in der politischen Gestaltung nehmen zum Beispiel behinderte Menschen und ihre Selbstvertretungsorganisationen ein.

Freiheitsstatue im Rollstuhl vor dem Brandenburger Tor

Selbstvertretung

Selbstvertretung im Behindertenbereich bedeutet, dass behinderte Menschen sich selbst vertreten und ihre Interessen nicht durch Haupt- oder Ehrenamtliche ohne Behinderung vertreten lassen. Jeder Mensch kann die eigenen Interessen vertreten, wenn er oder sie die notwendige Assistenz und Unterstützung dafür erhält.

Der UN-Fachausschuss definiert Selbstvertretung und ihre Organisationen wie folgt:

„Der Ausschuss ist der Auffassung, dass Organisationen von Menschen mit Behinderungen im Übereinkommen ihren Ausgangspunkt sehen, sich ihm verpflichtet fühlen und die im Übereinkommen anerkannten Prinzipien und Rechte voll und ganz respektieren sollten. Dies können nur jene sein, die von Menschen mit Behinderungen angeführt, geleitet und verwaltet werden. Eine deutliche Mehrheit ihrer Mitglieder sollten selbst Menschen mit Behinderungen sein.5 Organisationen von Frauen mit Behinderungen, Kindern mit Behinderungen und Menschen mit HIV/AIDS sind Organisationen von Menschen mit Behinderungen im Sinne des Übereinkommens. Organisationen von Menschen mit Behinderungen zeichnen sich durch bestimmte charakteristische Aspekte aus, u. a. durch folgende Fakten:

(a) Sie werden vorwiegend mit dem Ziel gegründet, gemeinsam für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu handeln, sich zu diesen Rechten zu äußern, sie zu fördern, sich für sie einzusetzen und/oder sie zu verteidigen und sollten generell als solche anerkannt werden;

(b) Sie beschäftigen Menschen mit Behinderungen, werden durch sie vertreten, beauftragen oder berufen/ernennen selbst Menschen mit Behinderungen;

(c) Sie gehören in der Mehrzahl der Fälle keiner politischen Partei an und sind unabhängig von staatlichen Stellen und anderen Nicht-Regierungsorganisationen, deren Teil/Mitglied sie ggf. sind;

(d) Sie können eine oder mehrere Gruppen von Menschen mit Behinderungen vertreten, die tatsächliche Beeinträchtigungen haben oder empfinden oder können für eine Mitgliedschaft aller Menschen mit Behinderungen offen sein;

(e) Sie vertreten Gruppen von Menschen mit Behinderungen, die die Vielfalt ihrer Hintergründe widerspiegeln (z. B. im Sinne von biologischem und sozialem Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Alter oder Status als Migrant/in oder Geflüchtete/r). Sie können Mitglieder auf der Grundlage übergreifender Identitäten (z. B. Kinder, Frauen oder indigene Menschen mit Behinderungen) einschließen sowie Mitglieder mit verschiedenen Beeinträchtigungen umfassen;

(f) Sie können lokaler, nationaler, regionaler oder internationaler Art sein;

(g) Sie können als einzelne Organisationen, Koalitionen oder behinderungsübergreifende Organisationen oder Dachorganisationen von Menschen mit Behinderungen agieren, die eine kollaborative und koordinierte Stimme für Menschen mit Behinderungen in ihren Interaktionen mit u. a. staatlichen Stellen, internationalen Organisationen und privaten Stellen sein wollen.“

Empowerment

„Unter ‚empowerment‘ verstehe ich, dass es unser Ziel sein sollte, für Menschen die Möglichkeiten zu erweitern, ihr Leben zu bestimmen. … Mit dem Konzept ‚empowerment‘ können wir nicht länger Menschen einfach als ‚Kinder in Not‘ oder als ‚Bürger mit Rechten‘ sehen, sondern vielmehr als vollwertige Wesen, die sowohl Rechte als auch Bedürfnisse haben. Wir müssen uns mit dem Widerspruch auseinandersetzen, dass selbst Menschen mit wenigen Fähigkeiten oder in extremen Krisensituationen, genauso wie jeder von uns, eher mehr als weniger Kontrolle über ihr eigenes Leben brauchen. Das heißt nicht notwendigerweise, daß wir deren Bedürfnisse nach Hilfe vernachlässigen, wenn wir für mehr Selbstbestimmung votieren. Empowerment ist eine Denkweise, die mehr Klarheit über die divergente Natur sozialer Probleme bringt.“ (Julian Rappaport)

Empowerment ist eine Methode, die weit über Hilfe für die Bewältigung des eigenen Lebens hinausgeht. Es geht gerade nicht darum, dass eine Person mit professioneller Ausbildung unterstützungsbedürftigen  Menschen hilft. Empowerment ist ein gemeinschaftliches Ergebnis von Menschen, die sich zusammenfinden, um das Vertrauen in die eigenen Kräfte zu stärken. Machtlosigkeit,  Resignation und Hoffnungslosigkeit sollen überwunden werden. Das Leben wird (wieder) in die eigene Hand genommen. Diese Fähigkeit wird nicht einfach vermittelt, sondern gemeinschaftlich erlebt und erarbeitet. Empowerment macht Mut, auf seine eigenen Ressourcen zu vertrauen.

In der Anwendung werden in Deutschland häufig vier Handlungsebenen von Empowerment (etwa nach Norbert Herriger, „Empowerment in der sozialen Arbeit“) unterschieden. Diese Ebenen sind:

1.    Persönliches Empowerment (personenzentrierte Beratung u. a. durch Peer Counseling und Peer Support)
2.    Empowerment auf Gruppenebene (Weiterbildungen, zeitlich befristete Gruppen und Projekte)
3.    Empowerment auf Organisationsebene (Bildung eigener Gruppen und Organisationen)
4.    Empowerment auf politisch-struktureller Ebene (Einsatz für Gerechtigkeit, Gesetzesinitiativen, Beteiligung behinderter Expert*innen in Gremien)

Ganz allgemein finden sich in der Literatur folgende Prinzipien des eigenen Empowerment-Prozesses:
•    Aus der Opferrolle herauskommen
•    Bewusstsein für die eigene unveräußerliche Würde entwickeln
•    Soziale Netzwerke bilden
•    Entwicklung von vielfältigen Kompetenzen
•    Keine Ehrfurcht vor „künstlichen“ Autoritäten haben
•    Handlungsfähigkeit gewinnen, aktiver Umgang mit Problemen
•    Probleme als Herausforderungen begreifen
•    Sich selbst treu bleiben – Selbstvertrauen entwickeln
•    Lernen, „nein“ zu sagen, zu Dingen die du nicht willst
•    Lernen „ja“ zusagen zu sich selbst und der eigenen Wertschätzung
•    Eigene spirituelle Kraftquellen entdecken und wiederbeleben (singen, tanzen, spielen, schreiben, Theater spielen, lachen, Kontakt haben, beten, meditieren, malen, Naturerlebnisse haben, Gedichte lesen, töpfern, etc.)